In letzter Zeit mehren sich die Fälle, in denen Ausschreibungen von Erprobungsstrecken nach dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 09/2021 (Erprobungsstrecken Temperaturabsenkung von Walzasphalt) während des laufenden Vergabeverfahrens durch Bauunternehmen gerügt werden.
Es kann aber als gesichert angesehen werden, dass temperaturabgesenkte Asphalte künftig den Normalfall darstellen werden, denn ohne sie ist eine Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen nahezu unmöglich. Die Verbände setzen sich daher fortlaufend für weitere entsprechende Ausschreibungen ein und versuchen, die Akzeptanz von Temperaturabgesenktem Asphalt weiter zu erhöhen.
In einem gemeinsamen Schreiben geben der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen und der Deutsche Asphaltverband nun nochmal die Hintergründe der gesamten Thematik wieder und bitten um das Absehen von Rügen der Ausschreibungen in diesem Zusammenhang.
Das besagte Schreiben können Sie hier einsehen.